Wer auf einem Behindertenparkplatz parken darf

In der Straße unseres Lesers sind Parkplätze knapp. Eine Nachbarin stellt ihr Auto deshalb immer auf dem Behindertenparkplatz ihres Mannes ab – obwohl der schon lange im Heim lebt. Ist das okay?

Illustration: Serge Bloch

»In unserer Straße mit großer Parkplatzknappheit gibt es einen Platz für das Fahrzeug eines Behinderten, der allerdings schon seit Jahren in einem Heim wohnt und somit nicht in der Straße. Der Platz wird von seiner Frau genutzt und auch ­verteidigt, falls mal das Auto eines Nachbarn dort steht. Können wir ihr zumuten, auch mal, so wie alle anderen, einen entfernten Parkplatz zu nutzen?« Georg J., Bremen

Wenn es zutrifft, was Sie schreiben, und die Person, für die der Behindertenparkplatz einst eingerichtet wurde, nicht mehr in unmittel­barer Nähe desselben wohnt, dürfte seine Frau den Parkplatz nicht länger exklusiv für ihr Fahrzeug beanspruchen. Dann könnte der Stellplatz seinen personenbezogenen Sonderstatus entzogen bekommen und stünde fortan wieder der Allgemeinheit zur Verfügung. Die Prüfung obliegt dem zuständigen Amt. In München wäre das zum Beispiel das Mobilitätsreferat, das normalerweise alle fünf Jahre untersucht, ob sich an der Situation etwas geändert hat. Falls ja, müssen die Nutzerinnen und Nutzer das ­eigentlich auch selbst umgehend mitteilen.

Schwerbehindertenparkplätze werden nur eingerichtet, wo schwerbehinderte Personen aufgrund ihrer Gehbehinderung zwingend darauf angewiesen sind, das Auto in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung oder ihrer Arbeitsstätte zur Verfügung zu haben. Sie dürfen nur vom Inhaber des Schwerbehindertenparkausweises und dem jeweils befördernden Fahrzeugführer in Anspruch genommen werden. Befördernd bedeutet, dass die Person, auf die der Schwerbehindertenausweis ausgestellt ist, mit dem Fahrzeug gefahren wird. Oder dass mit dem Fahrzeug eine Besorgung für diese Person erledigt wurde, normalerweise aber überwiegend die Person selbst von dem Parkplatz profitiert. So scheint es im Falle Ihrer Nachbarin nicht zu sein. Natürlich ist möglich, dass sie mit dem Auto ins Heim fährt und dort ihren Mann besucht. Dies würde aber nicht erfordern, dass sie vor ihrer Wohnung weiter einen Behindertenparkplatz zu ihrer Verfügung hat.

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Sie können sich jetzt also überlegen, ob Sie jemand sein wollen, der wegen einer solchen Sache ein Amt einschaltet und einer Frau, die es bestimmt nicht leicht hat, das Leben noch schwerer macht. Ihr Recht wäre es. Es ist Ihre Entscheidung.